Die DatenSchutzGrundVerOrdnung
Das einzige, was die DSGVO nach deutscher Prägung derzeit tatsächlich bewirkt, ist die Verhinderung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, des Gesundheitswesens im Allgemeinen und sogar der medizinischen Forschung.
Die Berufsgruppe, die derzeit von der DSGVO und ihrer Umsetzung in Deutschland am meisten profitiert, sind Juristen, die nun die überall notwendigen „Datenschutzerklärungen“ verfassen bzw. überprüfen können.
Ansonsten erschwert die DSGVO vor allem kleinen Betrieben und Selbständigen das Leben. Diese können sich keine teuren Anwälte leisten, die ihre Firmenauftritte auf mögliche Verstöße gegen eine der vielen Vorschriften der DSGVO überprüfen, um kostenintensive (und teilweise existenzbedrohende) Abmahnungen oder Klagen ‐ bevorzugt durch bösartige Mitbewerber ‐ zu vermeiden.
Leider hält sich selbst die Bundesregierung nicht an die Vorgaben (Ämter und Behörden sind von Bußgeldern ausgenommen) und betreibt z.B. weiterhin ihre Facebook-„Fanpage“: Bundesregierung hält vorerst an Facebook-Seite fest