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Widerspruch gegen das Anlegen einer elektronischen Patientenakte (ePA)

Immer mehr Experten raten dazu, gegen die Anlage einer persönlichen Elektronischen Patientenakte Widerspruch einzulegen. Zusätzlich wurden 2024 beim 38. Chaos Computer Communicatioon Congress eklatante Sicherheitslücken aufgedeckt.

Aktuell existiert keine wirksame gesetzliche Regelung, die einen Zugriff von Ermittlungsbehörden auf die ePA verhindert. Dies hat der Bundesdatenschutzbeauftragte auf konkrete Anfrage bestätigt.

Einige Links zu den Widerspruchs-Formularen der Krankenkassen

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