Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich „GEZ“, in Österreich „GIS“)
Seit Einführung des Rundfunkbeitrages (2013) wird kritisiert, dass dieser auch dann zu entrichten ist, wenn man keinerlei Rundfunkgeräte zum Empfang der Programme besitzt.
Seit Einführung des Rundfunkbeitrages (2013) wird kritisiert, dass dieser auch dann zu entrichten ist, wenn man keinerlei Rundfunkgeräte zum Empfang der Programme besitzt.
In ihrer Doktorarbeit hat die Wirtschaftsjuristin Dr. Michelle Michel an der Uni Kassel nachgewiesen, dass der Rundfunkbeitrag gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt: Artikel bei hna.de.
Warum ist nun der von allen Haushalten zu bezahlende „Rundfunkbeitrag“ trotz ständiger Wiederholungen im Fernsehprogramm derart hoch?
Ein wichtiger Grund dürften auch die immensen Intendantengehälter sein, ebenso wie die Ruhegelder für Intendanten, die nach deren Ausscheiden teilweise lebenslang bezahlt werden und ‐ je nach Sender ‐ 45% bis zu 75% des letzten Gehaltes betragen ‐ und das teilweise nach nur einem Arbeitstag als Intendant.
Sender | Jahresgehalt 2021 in EUR |
---|---|
BR | 340.000 |
HR | 305.000 |
MDR | 295.000 |
NDR | 346.000 |
RBB | 338.058 |
RB | 281.000 |
SR | 245.000 |
SWR | 361.000 |
WDR | 413.000 |
ZDF | 372.000 |